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Nahmen und Class
Helmbsteiner Hieronimus burgerlicher Handlsmann
Firma ad Raggion
Hieronymus Helmbsteiner laut Erklährung sine dato No 470
Oblatorien und Avocatorien
Fundi Ausweisung
Der Helmbsteiner hat zu ausweisung seines handlungs Fundi dem zwischen
ihm und seiner Ehewirthin als Kaufern dann der Anna Maria Elisabetha
Strasserin untern 20ten Xbr: 730 abgeschlossenen Kaufcontract No 1510 in Copia
vidimata, dann ein von dem Recht kraft welchen selbe das Strasserische Haus
zu Maria Hilf um 8500 fl erkaufet, dann ein von dem Richter zu Maria
Hilf Melchior Spenger untern 8ten Febr: 738 ausgesteltes attestatum, daß auf
des Hebmbsteiner seinen Haus nicht mehr als 3000 fl sazweis vorgemerket
No 1511 in orig: wie auch ein von dessen Ehewirthin Maria Magdalena untern 6ten Febr: 738 ausge-
steltes cortiorirtes1 orig: Instrument No 1512 eingeleget kraft welchen sich selbe
erklähret, daß sie von der ihr eigenthumlich gehörigen halbscheid des Hauses und
Handlung 2000 fl zur Sicherheit deren Creditoren gewidmet haben wolle.
1wahrscheinlich certiorirtes