Wiener Merkantilprotokoll Nr. 1280

Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA), Bestand 2.3.2 - Merkantil- und Wechselgericht | 1725-1850-(1863) CC BY-NC-ND 4.0 WStLA

Societaets Contract und Interessenten



Mitls Anbringen de ps: 1ten Apr: 749 No 1132 und oblatorien ddto 13ten May 748 No 1131
hat der Müller angezeiget und kund gemacht, daß der Daniel Wohlgemueth sein
Schwigervatter ihm seine Handlung und Niderlagsfreyheit überlassen habe
Mitls oblatorien ddto 1ten Janu: 756 No 1133 und Anbringen de ps: 22ten Xbr: 755 No 2010
hat der Müller angezeiget kund gemacht und angezeiget, daß er künftiglich sein
negotium in Gesellschaft des Julius Fridrich Coith unter beederseitigen Impegno und
Firmirung unter der Dita Georg Christoph Müller et Compagnie fortführen
werde anbey dem mit dem Julius Fridrich Coith untern 1ten Aug: 755 abgeschlossenen
societaets Contract No 2012 in orig: eingeleget kraft welchen der Coith 4000 fl eingeleget hat
dieses Capital sowohl als das jenes des Müllers und seiner Ehewirthin jährlichen mit 5 pCto intee verinte-
ressiret und ein solches jedwedern theil zu gutten geschrieben werden, der Coith von 1ten Aug: 755 durch 3 Jahr 1/3 tl auch die
übrige aber 1/2 des Gewüns zühen, an denen Handlungs debitoren biß 1mo Aug: 755 der Coith keinen theil nehmen, die hievon etwa
schlecht werdende dem Müller an seinen Capital abgeschrieben und von jenen welche biß ult: Julii 756 nicht eingehen dem Müller kein intee zuzu
geschrieben werden, der Müller die Kost für die Bedienten und Hausknechte durch 3 Jahr allein bestritten die Handlungsspesen aber in Gem
getragen, was aber jeder zu seiner Unterhaltung bedarf selben à conto geschrieben, bey 10 pCto Pönfall keiner einige Gelder ausser der
Handlung verwänden ohne des andern Wissen Gelder aufnehmen, alß ihm widrigen dem darleiher seine satisfaction aus der Handlung sondern vor
dem darleiher Aufnehmer allein geliefert werden, dann ausserdeme dem Müller allein Vorbehaltenden Weinnegotio alles zum gemeinsamen
Nuzen geschehen, In beeder Gegenwarth alles mit gemeinsamblichen Rath geschehen, alle Jahr mit ult: Julii ein Inventur und Billanz abgefasset
falß ein oder der andere eine Separatiion verlangete, ein Jahr vorhero die aufkündigung per notarium gemacht und sohin der1

Heuraths Contract



Anmerckungen


1
Coith mit Waaren, baaren und activen nach maß seines Capitals hindanngefertiget werde, falß
bey diser Abtheilung eines Zwistigkeit entstunde von dem Coith nach vorgehende ab und Eintheilung das
Loos gezohen werden demselben aber die nöthige Einsicht und Extrahirung deren Büchern aufnahme
verstattet worden, bey ableben des Müller solle dessen Ehewirthin bevorstehen die Separation zu machen
oder die Societaet mit zuzühung eines Verständigen oder mitls überlassung an den Coith gegen bürgschaft forzusezen
bey ableiben des Coith aber seine Erben gleich demselben hindangefertiget werden solle.
NB: Uiber den untern 2 Juni 792 angezeigten todfall der Christoph
Müller seel: Wittib
wird vermög Regier: Verordnung v. 8 Juni
792 und hierortigen Bescheid v 18 do diese Niderlags-
freyheit abgethan.
1Fortsetzung unter der Rubrik Anmerckungen
2Fortsetzung des Textes der Rubrik Societaets Contract und Interessenten